Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
Daten u. Kommunikationsservice Dietmar Kula (DatKomS-DK)

(gültig ab 01.04.2008)

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil.

1. Geltung unserer AGB

    Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr.

2. Preise und Zahlungen

    a) Sofern nicht anders vereinbart sind unsere Preise ausschließlich in EUR und inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgedrückt.
    b) Geleistete Dienste, gelieferte Waren sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug nach den Tarifen der gültigen Preisliste zu bezahlen.
    c) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung
    d) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als 3 Monaten die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    e) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

3. Gewährleistung

    a) Für von uns gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Nutzer ab.
    b) Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung und nur auf die zugesicherten Eigenschaften des Produktes durch den Hersteller. Wenn Nachbesserungen mehrfach fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Wandlung des Vertrages zu verlangen.
    c) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nichtoffensichtliche Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte wird ausgeschlossen.
    d) Für Hard- und/oder Softwareschäden an mit den von uns gelieferten Produkten zusammenarbeitenden Systemkomponenten infolge unsachgemäßer Bedienung und/oder Konfiguration sowie Nichtbeachtung von Systemkompatibilitätsvoraussetzungen kann keine Haftung übernommen werden.
    e) Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch beschädigter Liefergegenstände. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung auf Installationen, Konfigurationen und Daten, die als Folge beschädigter Teile und / oder Baugruppen verloren gehen. Dem Kunden obliegt die Verantwortung Daten und Installationen bzw. deren Einstellungen in geeigneter Weise zu sichern. Eine Wiederherstellung von Daten, Installationen und deren Einstellungen ist kostenpflichtig.
    f) Es wird gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Beide Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Softwareprodukten unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Deshalb übernimmt DatKomS-DK keine Gewährleistung für auf Kundenwunsch vorinstallierte Software-Produkte, die über deren Funktionstüchtigkeit bei Übergabe hinausgeht. Der Auftraggeber ist gehalten, die Funktionstüchtigkeit unverzüglich zu prüfen und ggf. zu rügen.
    g) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers, Betrieb mit falscher Spannung oder Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosionen oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software und/ oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den reklamierten Mangel sind.
    h) Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
    i) Vor jedem Eingriff in ein System wird der Kunde auf die Notwendigkeit einer Datensicherung hingewiesen. Der Auftraggeber ist selbst für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er ist verpflichtet, eine Sicherung seiner Daten durchzuführen, bevor Änderungen oder Installationen vorgenommen werden. DatKomS-DK kann zu keinem Zeitpunkt für allfällige Datenverluste bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme, haftbar gemacht werden. Auch allenfalls entgangener Gewinn kann nicht geltend gemacht werden Eine Haftung für die Datensicherheit bzw. Datenintegrität von Kundendaten wird daher ausgeschlossen.
      j) Fehlerbehebung in IT- oder Kommunikationssystemen

 

    Bei einer Fehlerbehebung in nicht im Sinne des Kunden arbeitender IT- oder Kommunikationssysteme kann für deren zukünftig einwandfreien Betrieb keine Haftung übernommen werden, unabhängig davon, ob der Fehler auf eine defekte und/oder falsch konfigurierte Hardware, eine defekte und/oder falsch konfigurierte Software und/oder einer Fehlbedienung des Nutzers zurückzuführen ist. Eine Haftung für die zukünftige Datensicherheit und Datenintegrität kann nicht übernommen werden.
      k) Neuinstallation und Neukonfiguration
    Ebenso kann bei einer Neuinstallation und/oder Neukonfiguration von Hardware und/oder Software für deren zukünftig einwandfreien Betrieb keine Haftung über die Gewährleistungen des Hardware- bzw. Softwareherstellers hinaus übernommen werden.
      l) Einbau von Fremdwaren
      Wird auf Wunsch des Kunden ein oder mehrere Teile, die nicht wir geliefert haben, sondern der Kunde bei anderen Lieferanten erworben hat, in dessen Anlage eingebaut, so haften wir weder für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der eingebauten Hardware noch für die zukünftig einwandfreie Funktion irgendeines Teils bzw. der gesamten Anlage.

 

      Das gleiche gilt für die zukünftig einwandfreie Funktion der auf der Anlage installierten Software.

 

    Ebenso haften wir nicht für eine zukünftige Datensicherheit und Datenintegrität. Eine Gewährleistung und Haftung wird in solchen Fällen ausgeschlossen.

4. Lieferzeiten / Ausführungszeiten von Dienstleistungen

    a) Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit oder Ausführungszeit der Dienstleistung setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ein von uns angegebener Termin ist nur bei schriftlicher Vereinbarung oder schriftlicher Bestätigung verbindlich.
    b) Die Einhaltung unserer Verpflichtungen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
    c) In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt, nicht rechtzeitiger Selbstlieferung oder anderer von uns nicht zu vertretender Lieferbehinderungen, sind wir berechtigt, den Liefertermin oder Ausführungstermin der Dienstleistungen angemessen hinauszuschieben.

5. Sonstige Vereinbarungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.